VERSION 1.5 SEPTEMBER 2019
Die Qidenus Group GmbH („omni:us“) bietet Dienstleistungen und Produkte im Bereich der künstlichen Intelligenz und des maschinellen Lernens für ihre Kunden an, die überwiegend in der Versicherungsbranche tätig sind.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) legen den allgemeinen vertraglichen Rahmen für die Geschäftsbeziehungen von omni:us mit ihren jeweiligen Geschäftspartnern („Kunde“/“Kunden“) fest. Diese AGB gelten nur, wenn der jeweilige Geschäftspartner ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Diese AGB gelten nicht im Falle abweichender Regelungen in einem schriftlichen Einzelvertrag zwischen den Parteien.
Diese AGB in Verbindung mit:
die jeweilige „Work-Order-Vereinbarung“,
stellen die zwischen omni:us und seinen Geschäftspartnern geltenden Vertragsbedingungen dar („Vertrag“).
„omni:us“ bezeichnet die Qidenus Group GmbH, Perleberger Str. 42c, 10559 Berlin, Deutschland (HRB Register, HRB 171236B, AG Charlottenburg, Berlin) und alle mit omni:us verbundenen Unternehmen weltweit.
„Verbundene Unternehmen“ sind alle Tochtergesellschaften, die von der Qidenus Group GmbH im Sinne des § 15 AktG kontrolliert werden. Beherrschung in diesem Sinne bedeutet, dass die Qidenus Group GmbH direkt oder indirekt durch den Besitz der Mehrheit der Stimmrechte, der Mehrheit in der Unternehmensleitung oder durch einen Vertrag einen beherrschenden Einfluss auf das betreffende Unternehmen ausüben kann.
„omni:us Produkte“ bezeichnet die omni:us Endbenutzerlizenz- und Abonnementdienste (EULA) für Softwarelösungen mit omni:us Produkten und Domainmodellen unter den jeweiligen Markennamen.
„Zusätzliche Dienste“ bezeichnet Dienste, die omni:us dem Kunden anbietet und die nicht in Artikel 3.1 dieses Vertrags aufgeführt sind. Zusätzliche Dienste werden dem Kunden von Zeit zu Zeit angeboten.
Der Begriff „Kunde“ bezieht sich auf jede natürliche oder juristische Person sowie deren verbundene Unternehmen, die eine Geschäftsbeziehung mit omni:us eingeht oder Verträge mit omni:us abschließt.
„Kundendaten“ bezeichnet alle Daten und Informationen, die der Kunde omni:us zur Verfügung stellt bzw. Daten, auf die omni:us potenziell Zugriff hat.
„SaaS-Systemumgebung“ bezeichnet die gemeinsam integrierten Hardware- und Softwarekomponenten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Hardware, Software, Server, Netzwerke und Technologien, die in einer solchen Umgebung installiert sind, einschließlich aller anderen lizenzierten omni:us-Produkte), die omni:us und der Kunde nutzen. Dies umfasst Systemumgebungen „on-premise“ auf den vom Kunden betriebenen Umgebungen, die Anmietung von Infrastruktur von externen Hosting-Dienstleistern als Systemdienstleistung oder „on-site“ Systemumgebungen, die von omni:us selbst oder im Auftrag von omni:us von einem Dritten gehostet werden.
Der Begriff „Nutzer“ bezeichnet jede Person, die vom Kunden autorisiert ist, die omni:us-Produkte gemäß den Bedingungen des jeweiligen Lizenzvertrags zu nutzen.
Sofern nicht im jeweiligen Arbeitsauftrag, im abonnierten Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung anders festgelegt, (i) werden omni:us Produkte durch den Erwerb oder die Subskription einer Nutzungslizenz erworben und sind nur für die angegebene Metrik unter dem geltenden oder angepassten EULA und/oder unter einer Servicelizenz zugänglich, (ii) können zusätzliche Nutzungslizenzen und/oder Servicelizenzen während der Nutzungsdauer gemäß dem EULA (die standardmäßig mit einem Jahr definiert ist) und der veröffentlichten Preisliste erworben werden, und (iii) enden die zusätzlichen Nutzungslizenzen und/oder Servicelizenzen jeweils auf der Grundlage der definierten Laufzeiten ab dem Datum der Subskription.
omni:us räumt dem Kunden (sowie vom Kunden ausdrücklich beauftragten Beratern) hiermit das nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, nicht ausschließliche und widerrufliche Recht ein, auf omni:us Produkte zuzugreifen und omni:us Produkte gemäß den in der EULA und der jeweiligen Preisliste oder individuell vereinbarten Vereinbarung festgelegten Nutzungsmetriken zu nutzen. Die Rechteeinräumung gilt für die vertraglich vereinbarte Nutzungsdauer und gemäß den Einschränkungen des jeweiligen Vertrages.
Ohne Zustimmung von omni:us kann dieses Recht vom Kunden nicht an Dritte eingeräumt werden. Zugang und Nutzung sind entweder durch die technische Administration von omni:us oder durch die technische Administration des Kunden möglich und werden im Einzelfall vereinbart. Nutzer können Daten eingeben/übertragen oder automatisch übertragen/abrufen und omni:us Produkte nach Maßgabe dieses Vertrages nutzen.
Soweit nicht anders vereinbart und soweit für die Erfüllung der vereinbarten Leistungen erforderlich, räumt omni:us dem Kunden nach vollständiger Bezahlung die vertraglich definierten Rechte ein. Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, umfasst dies auch die Rechte des Kunden zur Nutzung von an omni:us Produkte angepassten Schnittstellen („Kundenspezifische omni:us Connectivity Produkte“).
Soweit nichts anderes vereinbart ist, umfasst dies insbesondere das Recht des Kunden, die omni:us Connectivity-Produkte zu vervielfältigen, zu bearbeiten (einschließlich der Verbindung mit anderen Programmen, des Redesigns, der Konvertierung in andere Programmiersprachen und für andere Betriebssysteme), in andere Darstellungsformen zu übertragen sowie die kundenspezifischen omni:us Connectivity-Produkte in sonstiger Weise zu ändern, fortzuführen und zu ergänzen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, kundenspezifische omni:us Connectivity-Produkte in unveränderter oder veränderter Form zu vertreiben, drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben, Unterlizenzen zu erteilen oder die im Rahmen dieses Vertrages eingeräumten Nutzungsrechte entgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen.
Unabhängig von der vorgenannten Rechteeinräumung behält sich omni:us das Recht vor, die im Zusammenhang mit den kundenspezifischen omni:us Connectivity Produkten gewonnenen Erfahrungen, Kenntnisse und das Know-how, gleich in welcher Form, weiter zu verwerten. Dies gilt nicht, wenn die Weiterverwendung gegen zwingende gesetzliche oder vertragliche Vorschriften verstoßen würde. Alle Rechte an vorläufigen Produkten, vorläufigen Daten, neuronalen (Trainings-)Modellen, Netzgrundlagen und sonstigen Hilfsmitteln – „Tools und Ressourcen“ – verbleiben bei omni:us, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vertraglich vereinbart ist.
Soweit es zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist, räumt omni:us dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung das räumlich und zeitlich unbeschränkte, einfache und widerrufliche Nutzungsrecht an vollständigen, speziell für den Kunden optimierten neuronalen Modellen auf der Basis von auf omni:us Produkten basierenden Algorithmen und Modellen oder erweiterten Algorithmen für die – „Kundenspezifische omni:us Produktmodelle“ – ein. Dies schließt das Recht des Kunden ein, die omni:us Produktmodelle zu nutzen, um mit den omni:us Produktwerkzeugen kundenspezifische omni:us Produktmodelle für die angegebene Anzahl von Lizenzen zu erstellen.
Soweit dies zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist, erhält der Kunde auch das Recht, kundenindividuelle omni:us Produktmodelle zu bearbeiten, zu ändern, fortzuführen und zu ergänzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, kundenspezifische omni:us-Produktmodelle in unveränderter oder veränderter Form zu verbreiten, drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben, Unterlizenzen zu erteilen oder die im Rahmen dieses Vertrages eingeräumten Nutzungsrechte entgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen, es sei denn, dies ist im jeweiligen Kundenvertrag ausdrücklich geregelt.
Unabhängig von der vorgenannten Rechteeinräumung behält sich omni:us das Recht vor, die im Zusammenhang mit den kundenspezifischen omni:us Produktmodellen gewonnenen Erfahrungen, Kenntnisse und das Know-how weiter zu nutzen. Alle Rechte und das Know-how an Algorithmen und/oder Modellen, auf deren Grundlage kundenspezifische omni:us-Produktmodelle erstellt und trainiert wurden, verbleiben ausschließlich bei omni:us. Ebenso behält omni:us alle Rechte an vorläufigen Produkten, vorläufigen Daten und (vorläufigen) neuronalen (Trainings-)Modellen und Netzgrundlagen sowie sonstigen Hilfsmitteln – „Tools und Ressourcen“.
Soweit sich aus dem jeweiligen Vertrag oder dem Vertragszweck nicht zwingend etwas anderes ergibt, sind die von omni:us erbrachten Leistungen grundsätzlich als Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB zu qualifizieren. Im Vertrag mit dem jeweiligen Kunden können Dienstleistungen (z.B. Beratung, Wartung, Ground Truthing, Implementierungsleistungen) und/oder sonstige Software- und/oder Systemwerkaufträge von omni:us vereinbart werden. Dies kann durch gesonderte Vereinbarung oder als Teil des Hauptvertrages erfolgen. Die jeweiligen Vertragsbedingungen (insbesondere Leistungserbringung, Abnahme, Zahlungsvereinbarung) werden hinsichtlich der genannten Zusatzleistungen gesondert festgelegt und sind Vertragsbestandteil. Die daraus resultierende Nutzung der Ergebnisse solcher Leistungen oder Arbeiten wird im Einzelfall ebenfalls durch gesonderte Vereinbarungen geregelt. Ist dies nicht der Fall, so behält omni:us die Rechte an allen Ergebnissen aller Werk- oder Dienstleistungen.
omni:us (selbst oder, falls Zahlungen nicht direkt an omni:us geleistet werden, durch seinen Vertriebs- oder Servicepartner) ist verpflichtet: (a) den Zugang zum omni:us-Produktservice zu gewähren; (b) alle wirtschaftlich angemessenen Schritte zu unternehmen, um omni:us-Produkte gemäß EULA-Anhang 1 Abonnement- und Supportbedingungen oder individuellen oder anderen Vereinbarungen mit dem Kunden zur Verfügung zu stellen, sofern in EULA-Anhang 1 Abonnement- und Supportbedingungen nichts anderes vorgesehen ist.
Dies umfasst insbesondere (a) geplante angekündigte Ausfallzeiten oder (b) Feiertage oder (c) jede Nichtverfügbarkeit aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von omni: us, wie z. B. unvermeidbare Naturkatastrophen, Regierungsakte, Überschwemmungen, Brände, Erdbeben, zivile Unruhen, Terrorakte, Streiks oder andere Probleme im Zusammenhang mit Arbeitskämpfen oder Ausfälle oder Verzögerungen, die durch integrierte Dienstleistungen Dritter verursacht werden, und (d) die Erbringung des Kundendienstes gemäß EULA Anhang 1 Subscription- und Support-Bestimmungen und (e) die Bereitstellung der omni:us-Produkte nur in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften.
Wird alternativ eine im Einflussbereich des Kunden genutzte Betriebsumgebung („on-premise“) gewünscht, sind etwaige Betriebsbedingungsvereinbarungen seitens der omni:us Produkte gesondert zu vereinbaren.
omni:us ist nicht zuständig und/oder verantwortlich für vom Kunden bereitgestellte Hard- oder Software, Programmierung, Schulung und Hardware oder Software, es sei denn, dies ist ausdrücklich als Teil der Leistung definiert. omni:us leistet keine technische und funktionale Unterstützung außerhalb des Rahmens der Vereinbarungen zwischen omni:us und dem Kunden (z.B. Unterstützung bei Konfigurationen oder Software am Arbeitsplatz, bei Fehlern oder Problemen, bei Konfigurationen oder Fehlerbehebungen für Softwareprodukte, die nicht im Zusammenhang mit der Leistung stehen, bei der Lösung von Problemen, die durch Änderungen des Kunden entstehen, oder bei integrierten Lösungen, die Teil der SaaS-Systemumgebung sind, aber nicht von omni:us beeinflusst werden können).
Werden omni:us Produkte oder Systemkomponenten vom Kunden zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO verarbeitet, werden zwischen den Parteien Datenverarbeitungsverträge abgeschlossen. Die für die Nutzung der omni:us Produkte erstellten Modelle, Schulungen und ggf. erforderliche Ground Truth Services beinhalten in der Regel keine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag.
Die Datensicherheit bei omni:us wird durch ein zertifiziertes Informationssicherheitsmanagementsystem nach ISO/IEC 27001:2013 gewährleistet. Entsprechende Zertifizierungsnachweise bzw. Dokumentationen in diesem Zusammenhang können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. omni:us stellt sicher, dass alle datenschutzrelevanten Standards bekannt sind und eingehalten werden, insbesondere dass alle Mitarbeiter vertraglich auf das Datengeheimnis verpflichtet sind.
Der Kunde (a) ist für die Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung durch die Nutzer verantwortlich, (b) ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Qualität, Vollständigkeit und Einhaltung der geltenden Gesetze in Bezug auf die Daten des Kunden und die Mittel, mit denen der Kunde die Daten des Kunden erhält, (c) unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um den unbefugten Zugriff auf und die unbefugte Nutzung von omni:us-Produkten zu verhindern, und wird omni:us unverzüglich benachrichtigen, wenn ein solcher unbefugter Zugriff oder eine solche unbefugte Nutzung stattgefunden hat, und (d) wird omni:us-Produkte nur in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften nutzen.
Der Kunde (a) stellt die omni:us Produkte nur den Nutzern zur Verfügung, (b) verkauft, vermietet oder verleast die omni:us Produkte nicht, (c) nutzt die omni:us Produkte nicht, um rechtswidriges oder verbotenes Material zu speichern oder zu übertragen, (d) nutzt die omni:us Produkte nicht, um bösartigen Code zu speichern oder zu übertragen, (e) verletzt oder zerstört nicht die Integrität oder Leistungsfähigkeit der omni: us-Produkte oder darin enthaltene Daten Dritter nicht verletzt oder zerstört und (f) nicht versucht, sich unbefugten Zugang zu omni:us-Produkten oder zugehörigen Systemen oder Netzwerken zu verschaffen, (g) omni:us, wie in einer gesonderten Vereinbarung definiert, die notwendigen Informationen, Daten, Dokumentationen, Computerzugang, Einrichtungen und Arbeitsräume zur Verfügung stellt, die für omni: us zur Erbringung zusätzlicher Leistungen, die der Kunde bestellen kann, zur Verfügung stellt; (h) im Falle einer Installationslösung für omni:us Produkte, die nicht von omni:us überwacht oder auf die nicht zugegriffen werden kann, einem IT-Audit durch qualifizierte IT-Auditoren mindestens einmal jährlich auf Kosten des Kunden zustimmt, um die Einhaltung der Nutzungsbedingungen zu überprüfen; (j) für den Fall, dass omni: us nicht in der Lage ist, eine Installationslösung für omni:us-Produkte zu überwachen oder darauf zuzugreifen, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass omni:us-Mitarbeiter die Integrität und Qualität des installierten Quellcodes mindestens einmal jährlich auf Kosten von omni:us überprüfen. Es wird vereinbart, dass omni:us sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit aller vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen verlässt und dass omni:us nicht für hierin enthaltene Fehler oder Auslassungen oder deren Folgen verantwortlich ist.
In Übereinstimmung mit den eingeschränkten Rechten, die durch diesen Vertrag und die referenzierte EULA ausdrücklich gewährt werden, behält sich omni:us alle Rechte, Titel und Interessen an den omni:us-Produkten vor, einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum, soweit nicht zwingende gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen entgegenstehen. Dem Kunden werden in diesem Zusammenhang keine anderen Rechte als die hier ausdrücklich genannten eingeräumt. omni:us behält sich alle Rechte an der Software, ihrem Know-how und ihren Algorithmen vor.
Der Kunde versteht und erkennt an, dass die Produkte von omni:us aus Algorithmen bestehen, die auch aus den Eingaben des Kunden lernen und diese Eingaben in Vorprodukte, vorläufige Daten und neuronale (Trainings-)Modelle umwandeln (zusammenfassend als „Werkzeuge und Ressourcen“ bezeichnet), um die Ausgabe zu erzeugen. Der Kunde erkennt damit an, dass alle Rechte im Zusammenhang mit den Werkzeugen und Betriebsmitteln, die durch die Erbringung der omni:us-Produktdienstleistung für den Kunden verwendet, erstellt, entwickelt oder gespeichert werden, ausschließlich bei omni:us verbleiben, sofern nichts anderes vereinbart ist. Soweit nicht anders vereinbart, behält omni:us auch alle Rechte an sonstiger, speziell für den Kunden entwickelter Software (Schnittstellen, Ports, etc.).
Soweit dies zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist, können omni:us und der Kunde unbeschadet der Regelungen in Ziffer 2.2 vereinbaren, dass dem Kunden Lizenzen zur Nutzung von speziell für den Kunden entwickelter Software und/oder sonstiger urheberrechtlich geschützter Werkzeuge und Geräte, die unter Verwendung von omni:us Produkten erstellt wurden, eingeräumt werden. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, handelt es sich um einfache, widerrufliche, nicht übertragbare Lizenzen. Der Kunde darf ohne die Zustimmung von omni:us keine Unterlizenzen vergeben.
Dem Kunden ist es nicht gestattet, (a) ein Reverse Engineering durchzuführen oder (b) sich Zugang zu omni:us-Produkten zu verschaffen, um (i) ein konkurrierendes Produkt oder eine konkurrierende Dienstleistung zu entwickeln oder (ii) Merkmale, Funktionen oder Grafiken der omni:us-Produkte zu kopieren. Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von omni:us keinen Zugang zu omni:us-Produkten erhalten, wenn das Haupt- oder Nebengeschäft des Kunden darin besteht, Software oder Dienstleistungen zur Verwaltung von geistigem Eigentum bereitzustellen oder zu vertreiben oder anderweitig mit omni:us in Wettbewerb zu treten. Darüber hinaus darf der Kunde keinen Zugang zu omni:us-Produkten zum Zwecke der Überwachung ihrer Verfügbarkeit, Leistung oder Funktionalität oder zu sonstigen leistungsvergleichenden oder konkurrierenden Zwecken erhalten.
Alle Rechte, Titel und Interessen an allen Kundendaten sind das ausschließliche Eigentum des Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass in Bezug auf diese Daten alle gesetzlichen (insbesondere datenschutzrechtlichen) Bestimmungen eingehalten werden. Der Kunde garantiert ausdrücklich, dass er berechtigt ist, omni:us die zur Erstellung und Speicherung der Werkzeuge und Anlagen erforderlichen Rechte zu übertragen. Der Kunde ist während der gesamten Vertragslaufzeit dafür verantwortlich, die omni:us zur Verfügung gestellten Daten gegen unbeabsichtigte Verletzungen der Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit zu schützen.
Der Kunde gewährt omni:us eine unentgeltliche, weltweite, übertragbare, unterlizenzierbare, unwiderrufliche und unbefristete Lizenz zur Nutzung oder Einbindung von Vorschlägen, Verbesserungen, Empfehlungen oder Rückmeldungen des Kunden, einschließlich der Nutzer, die in direktem Zusammenhang mit dem Betrieb der omni:us Produkte stehen, in omni:us Produkte.
Für die Zwecke dieser Vereinbarung bezeichnet der Begriff „vertrauliche Informationen“ alle vertraulichen Informationen, die von einer Vertragspartei („offenlegende Partei“) mündlich oder schriftlich offengelegt werden, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder die aufgrund der Art der Informationen und der Umstände der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind. Zu den vertraulichen Informationen des Kunden gehören Kundendaten; zu den vertraulichen Informationen von omni:us gehören technologische und technische Informationen über omni:us-Produkte; zu den vertraulichen Informationen aller Parteien gehören die Bedingungen dieser Vereinbarung und alle darauf bezogenen Vertragsformulare sowie Geschäfts- und Marketingpläne, technologische und technische Informationen, Produktpläne und -entwürfe sowie Transaktionen, die von einer der Parteien offengelegt werden. Zu den vertraulichen Informationen (mit Ausnahme von Kundendaten) gehören nicht solche, die (i) ohne Pflichtverletzung der offenlegenden Partei allgemein bekannt sind oder werden, (ii) der empfangenden Partei vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei ohne Pflichtverletzung der offenlegenden Partei bekannt waren, (iii) von einem Dritten ohne Pflichtverletzung der offenlegenden Partei erhalten werden oder (iv) von der empfangenden Partei ohne Nutzung der vertraulichen Informationen der anderen Partei unabhängig entwickelt wurden.
Sofern nicht anderweitig schriftlich von der offenlegenden Partei gestattet, (i) darf die empfangende Partei die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nicht für Zwecke außerhalb des Geltungsbereichs dieser Vereinbarung verwenden, und (ii) hat die empfangende Partei den Zugang zu den vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei auf diejenigen ihrer Mitarbeiter, Auftragnehmer und Vertreter zu beschränken, die diesen Zugang für Zwecke benötigen, die mit dieser Vereinbarung übereinstimmen, und die Vertraulichkeitsvereinbarungen mit der empfangenden Partei unterzeichnet haben, die keine weniger strengen Vertraulichkeitsanforderungen enthalten als die in dieser Vereinbarung festgelegten.
Ohne das Vorstehende einzuschränken, wird omni:us angemessene administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen treffen, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Kundendaten zu schützen. omni:us (a) verändert die Kundendaten nicht, (b) legt die Kundendaten nicht offen, außer wie in Abschnitt 5. 4 (Erzwungene Offenlegung) eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht oder wenn der Kunde die Offenlegung ausdrücklich in dokumentierter Form erlaubt, und (c) greift nicht auf Kundendaten zu, es sei denn, um sie für omni:us-Produkte zu verwenden oder um Leistungs- oder technische Probleme zu verhindern oder zu beheben oder auf Wunsch des Kunden im Zusammenhang mit den Kundendiensten.
Die empfangende Partei ist berechtigt, vertrauliche Informationen gegenüber der offenlegenden Partei offenzulegen, wenn sie gesetzlich dazu verpflichtet ist, vorausgesetzt, die empfangende Partei benachrichtigt die offenlegende Partei vor einer solchen obligatorischen Offenlegung (soweit dies gesetzlich zulässig ist).
Sofern nicht anders angegeben, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass omni:us den Kunden auf seiner Website und in gedruckten Texten und Werbematerialien als Kunden bezeichnet, der die omni:us Produkttechnologie nutzt. Der Kunde stellt omni:us ein genehmigtes Firmenlogo zur Verfügung, das omni:us auf seiner Website und/oder in Werbematerialien zur Veranschaulichung der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden veröffentlichen darf. Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass omni:us diesen Hinweis entfernt, sofern dies für omni:us zumutbar ist. omni:us haftet nicht für eine Weiterverbreitung durch Dritte.
Jede Partei sichert zu und gewährleistet, dass (i) sie rechtlich befugt ist, diesen Vertrag abzuschließen, und (ii) dass sie keinen schädlichen Code an die andere Partei weiterleiten wird.
Sofern nicht ausdrücklich anderweitig geregelt, gibt keine der Parteien irgendwelche ausdrücklichen, stillschweigenden, gesetzlichen oder anderweitigen Garantien ab, es sei denn, dies ist durch zwingendes Recht vorgeschrieben.
7.1. omni:us haftet für Schäden oder Verluste, die sich aus diesem Vertrag ergeben, nur nach Maßgabe der unter (a) bis (c) genannten Bestimmungen:
(a) omni:us haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, auch durch seine gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten, sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen; für grobe Fahrlässigkeit sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den Regelungen für leichte Fahrlässigkeit unter (c).
(b) Mit Ausnahme von Schäden, die von omni:us, ihren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, oder von Schäden, die von sonstigen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich verursacht wurden, haftet omni:us nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Geschäfts- oder Firmenwertverluste oder sonstige indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder damit verbundenen Verträgen entstehen.
(c) Der Kunde ist verpflichtet, mögliche Schäden durch geeignete Datensicherungsmaßnahmen zu begrenzen und ist insbesondere für die regelmäßige Datensicherung verantwortlich. omni:us haftet für Datenverluste nur bis zur Höhe der üblichen Wiederbeschaffungskosten, die bei ordnungsgemäßen und regelmäßigen Datensicherungsmaßnahmen entstanden wären.
(d) omni:us haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch omni:us, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrages bilden, die für den Vertragsschluss maßgeblich waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Hat omni:us diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt, ist die daraus resultierende Haftung auf den vollen Betrag beschränkt, den der Kunde für die nach diesem Vertrag erbrachten Leistungen schuldet.
(e) Soweit Versicherungsschutz besteht, haften die Parteien einander im Rahmen der tatsächlichen Deckung des versichernden Versicherers.
Ansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten ab dem Datum der jeweiligen Zwischenabnahme.
Dieser Vertrag tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem der Kunde mit der Nutzung der omni:us Produkte beginnt, oder, falls dies zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurde, zu dem vereinbarten Zeitpunkt, und läuft so lange, bis alle gemäß diesem Vertrag erteilten Nutzungslizenzen abgelaufen sind oder beendet wurden.
Vom Kunden erworbene Nutzungslizenzen und/oder die Nutzung von Diensten gelten ab dem im jeweiligen Arbeitsauftrag oder Vertrag angegebenen Zeitpunkt und bleiben für die dort angegebene Nutzungsdauer gültig. Sofern in Vereinbarungen mit dem Kunden nicht anders angegeben, gelten für die Benutzerlizenz die EULA-Bedingungen (standardmäßig 1 Jahr). Sofern nicht anders angegeben, werden alle Benutzerlizenzen automatisch für einen Zeitraum verlängert, der dem abgelaufenen Nutzungszeitraum oder dem im EULA festgelegten Basisnutzungszeitraum (je nachdem, welcher Zeitraum länger ist) entspricht, es sei denn, eine der Parteien benachrichtigt die andere Partei mindestens 90 Tage (Datum des Eingangs der Benachrichtigung per E-Mail oder Brief) vor dem Ende des jeweiligen Nutzungszeitraums über die Nichtverlängerung. Die Preise pro Einheit für jede verlängerte Laufzeit sind die gleichen wie für die vorherige Laufzeit, es sei denn, omni:us teilt dem Kunden mindestens 90 Tage vor dem Ende der vorherigen Laufzeit schriftlich eine Preiserhöhung mit; in diesem Fall wird die Preiserhöhung mit der Verlängerung wirksam.
Eine Partei kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen: (i) durch schriftliche Benachrichtigung der anderen Partei mit einer Frist von 30 Tagen über eine wesentliche Vertragsverletzung, wenn nach Ablauf dieser Frist keine Abhilfe geschaffen wurde, oder (ii) wenn die andere Partei Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder eines anderen Verfahrens im Zusammenhang mit einer Zwangsverwaltung, Liquidation oder Abtretung zugunsten von Gläubigern wird.
Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund durch den Kunden erstattet omni:us dem Kunden alle im Voraus gezahlten Beträge für die Laufzeit aller nach dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung verbleibenden Abonnements. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund durch omni:us hat der Kunde alle unbezahlten Beträge für alle nach dem Datum des Wirksamwerdens der Kündigung verbleibenden Bestellungen oder Abonnements zu zahlen. In keinem Fall entbindet die Kündigung den Kunden von der Verpflichtung, an omni:us fällige Zahlungen für den Zeitraum vor dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung zu leisten.
Zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung dieses Vertrages stellt omni:us dem Kunden auf Anforderung eine elektronische Kopie der zu diesem Zeitpunkt im omni:us-System gespeicherten Kundendaten zur Verfügung, sofern diese im Einflussbereich von omni:us gespeichert wurden. Der Kunde kann auch jederzeit vor der Kündigung eine Kopie der Kundendaten verlangen.
Die elektronische Kopie der Kundendaten wird in Form eines Speicherauszugs von omni:us zur Verfügung gestellt.
Der Kunde trägt die bei omni:us anfallenden Kosten für die Erstellung und Bereitstellung der Kopie der Kundendaten nach dem vereinbarten Stundensatz. Ist kein Stundensatz vereinbart, gilt der marktübliche Stundensatz. omni:us ist nicht verpflichtet, Kundendaten länger als bis zum Stichtag der Beendigung der Nutzungsdauer der omni:us Produkte zu speichern oder zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat omni:us anzuweisen, die verarbeiteten Originaldaten nach Beendigung des Vertrages zu löschen oder zu übertragen. Geschieht dies nicht, ist der Kunde für die Löschung oder Überspielung der Daten verantwortlich.
Soweit nicht anders vereinbart, gilt ein Zahlungsziel von 30 Tagen ohne Abzug ab Rechnungseingang.
Diese Vereinbarung und ihre Auslegung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kollisionsrechts.
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig befunden werden, so ist diese Bestimmung vom Gericht zu modifizieren und so auszulegen, dass sie der Absicht der ursprünglichen Bestimmung innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen am nächsten kommt, während die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft und wirksam bleiben.
Diese Vereinbarung, einschließlich jeglicher Bestellung, EULA oder anderer ergänzender Vereinbarungen, stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien über die Nutzung der omni:us Produkte dar und ersetzt alle früheren und gleichzeitigen Vereinbarungen, Vorschläge oder Zusicherungen, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf diesen Gegenstand.
Im Falle höherer Gewalt hat die Partei, die sich in Verzug befindet oder dadurch geschädigt wird, die andere Partei so schnell wie möglich, in jedem Fall aber innerhalb von sieben (7) Tagen nach Eintritt des Ereignisses höherer Gewalt, über dieses Ereignis zu informieren und dabei die Art der höheren Gewalt und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses anzugeben.
Sollte die Situation höherer Gewalt länger als sechzig (60) Tage andauern oder voraussichtlich länger als sechzig (60) Tage andauern, ist die andere Partei berechtigt, diesen Vertrag durch einfache schriftliche Mitteilung zu kündigen, ohne dass die andere Partei Anspruch auf Schadensersatz hat. Andernfalls werden die Rechte und Pflichten beider Parteien ausgesetzt und neue Zeitpläne und Liefertermine zwischen den Parteien vereinbart. Zu den Ereignissen höherer Gewalt zählen Brände, Erdbeben und andere Unfälle, unvermeidbare Naturkatastrophen, Stürme, Krieg oder andere Gewaltausbrüche oder Gesetze, Anordnungen, Proklamationen, Verordnungen, Erlasse, Anträge oder Anordnungen von Regierungsstellen sowie andere Fälle, die sich vernünftigerweise der Kontrolle der Partei entziehen.
Alle förmlichen Mitteilungen und sonstigen Mitteilungen, die nach diesem Vertrag erforderlich oder zulässig sind, bedürfen der Schriftform und sind per Einschreiben mit vorausbezahltem Porto zuzustellen, persönlich oder durch Boten zu übergeben oder per E-Mail an die folgende Adresse zu senden:
Qidenus Group GmbH
Zu Händen: Verwaltungsabteilung
Perleberger Str. 42C, D-101559 Berlin
E-Mail: [email protected]
oder an eine andere Adresse, die omni:us dem Kunden schriftlich mitgeteilt hat. Alle Mitteilungen und sonstigen schriftlichen Übermittlungen sind wirksam (i) bei Postversand sieben (7) Tage nach Absendung, (ii) bei Zustellung zum Zeitpunkt der Zustellung oder (iii) bei Übermittlung per E-Mail einen (1) Tag nach Zustellung.
omni:us ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Unterauftragnehmern zu bedienen. Diese sind im Falle der Datenverarbeitung in den jeweiligen Datenverarbeitungsverträgen gesondert genannt. Im Falle von Datenaufbereitungstätigkeiten („Ground Truth“ und/oder „Training von Modellen“), die zur Vorverarbeitung von Daten notwendig sind, um die Nutzung von omni:us-Produktergebnissen zu ermöglichen, können auch Unterauftragnehmer herangezogen werden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erklärt sich der Kunde mit diesen Unteraufträgen einverstanden.
Ungeachtet des Vorstehenden darf keine der Vertragsparteien Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an eine andere natürliche oder juristische Person abtreten oder übertragen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei, die diese Zustimmung nicht aus unzulässigen Gründen verweigern darf. Ungeachtet des Vorstehenden ist omni:us berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Nachfolger oder Erwerber von omni:us infolge einer Fusion, eines Erwerbs einer Mehrheitsbeteiligung an omni:us, einer Konsolidierung oder eines Erwerbs von Vermögenswerten von omni:us abzutreten.
Nachträgliche Änderungen und Anpassungen dieser AGB sind möglich, wenn die jeweilige Änderung dem Kunden per E-Mail oder schriftlich mit einer Frist von vier Wochen im Voraus mitgeteilt wird, wenn der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Bekanntgabe der Änderung per E-Mail oder schriftlich widerspricht. Wird den geänderten Bedingungen widersprochen, (a) gelten die bisherigen Bedingungen für die Restlaufzeit(en) der bis zum Zeitpunkt der Aktualisierung erworbenen omni:us Produkte und Leistungen weiter und (b) gelten die geänderten oder aktualisierten Bedingungen für alle neuen Verträge oder Verlängerungen von omni:us Produkten und Leistungen, die nach Inkrafttreten der aktualisierten Bedingungen erworben werden. Im Falle eines Widerspruchs ist omni:us zur ordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, sofern hierdurch kein unzulässiger oder sittenwidriger Druck auf den Kunden ausgeübt wird, von der Ausübung des Widerspruchsrechts abzusehen.
omni:us ist stolzer Europas Horizon2020 SME-Instrument and Fet Flag Champion.
Wir sind dankbar für die Förderung durch das Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon 2020 der Europäischen Union unter der Finanzhilfevereinbarung Nr. 820323; 850053.
Kofinanziert von Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Pro Fit-Projekt „Vollautomatisierung der Wertschöpfungskette im Digitalisierungsprozess von Archivdaten“ mit Unterstützung von IBB/EFRE in 2016/2017.
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