BITTE LESEN SIE DIESEN ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG SORGFÄLTIG, BEVOR SIE SOFTWARE VON OMNI:US VERWENDEN. DURCH DIE NUTZUNG DER SOFTWARE VON OMNI:US ERKLÄREN SIE IHR EINVERSTÄNDNIS MIT DIESER ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG UND BESTÄTIGEN, DASS SIE DIE BEDINGUNGEN GELESEN UND VERSTANDEN HABEN. EINE EINZELPERSON, DIE IM NAMEN EINES UNTERNEHMENS HANDELT, ERKLÄRT, DASS SIE BEFUGT IST, DIESEN ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG IM NAMEN DIESES UNTERNEHMENS ABZUSCHLIESSEN. WENN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT AKZEPTIEREN, DÜRFEN SIE DIE OMNI:US SOFTWARE NICHT VERWENDEN. DIESER ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG GEWÄHRT KEINE RECHTE AUF OMNI:US-DIENSTE WIE SOFTWAREWARTUNG, UPGRADES ODER SUPPORT. BITTE ÜBERPRÜFEN SIE IHRE DIENSTLEISTUNGS- ODER ABONNEMENTVEREINBARUNG(EN), DIE SIE MÖGLICHERWEISE MIT OMNI:US ODER ANDEREN AUTORISIERTEN OMNI:US-DIENSTLEISTERN IN BEZUG AUF DIENSTLEISTUNGEN UND DAMIT VERBUNDENE ZAHLUNGEN ABGESCHLOSSEN HABEN.
Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag („EULA„) regelt die Nutzung der omni:us Standardprodukte (wie dieser Begriff in den „QIDENUS GROUP GMBH „OMNI:US“ ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN“, im Folgenden „AGB“, definiert ist) unabhängig von der Art der Bereitstellung (die „Programme“). Alle Begriffe, die in dieser EULA verwendet werden, haben die in den AGB definierte Bedeutung, sofern der Kontext nichts anderes erfordert.
- Lizenzgewährung. Vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen gewährt Ihnen die Qidenus Group GmbH, („omni:us“) ein nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, nicht ausschließliches und widerrufliches Recht, auf die Programme zuzugreifen und die Programme in Übereinstimmung mit den im Vertrag festgelegten Nutzungsmetriken zu nutzen. Es wird unter dem jeweiligen Arbeitsauftrag vereinbart, ob die Lizenz als unbefristete Lizenz oder als Abonnementlizenz, die auf eine im Arbeitsauftrag definierte Laufzeit beschränkt ist, gewährt wird.
- Geistige Eigentumsrechte. Die Programme und jede ihrer Komponenten sind Eigentum von omni:us und anderen Lizenzgebern und sind durch das Urheberrecht und ggf. durch andere Gesetze geschützt. Das Eigentum an den Programmen und allen Komponenten oder an Kopien, Änderungen oder zusammengefassten Teilen verbleibt bei omni:us und anderen Lizenzgebern, vorbehaltlich der geltenden Lizenz. Dieser EULA gestattet Ihnen nicht, die Programme unter Verwendung der omni:us-Marken zu verbreiten, unabhängig davon, ob sie modifiziert wurden. Sie dürfen die Programme nur dann kommerziell weitergeben, wenn dies im Rahmen einer separaten schriftlichen Vereinbarung mit omni:us gestattet ist, die eine solche kommerzielle Weitergabe erlaubt. Modifikationen an den Programmen sind nicht zulässig und können die Programme beschädigen.
- Beschränkte Gewährleistung. Sofern nicht ausdrücklich in diesem Abschnitt 3, in einer separaten Vereinbarung mit omni:us oder in einer Lizenz für eine bestimmte Komponente angegeben, werden die Programme und die Komponenten im größtmöglichen nach geltendem Recht zulässigen Umfang ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung bereitgestellt und lizenziert, einschließlich der stillschweigenden Gewährleistung der Marktgängigkeit, der Nichtverletzung von Rechten oder der Eignung für einen bestimmten Zweck. Weder omni:us noch die mit ihm verbundenen Unternehmen gewährleisten, dass die in den Programmen enthaltenen Funktionen Ihren Anforderungen entsprechen oder dass der Betrieb der Programme völlig fehlerfrei ist, genau wie in der Begleitdokumentation beschrieben erscheint oder funktioniert oder den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Diese Garantie erstreckt sich nur auf die Partei, die Abonnementdienste für die Programme von omni:us und/oder seinen verbundenen Unternehmen oder einem von omni:us autorisierten Partner erwirbt.
- Beschränkung von Rechtsbehelfen und Haftung. Soweit nach geltendem Recht zulässig, haften omni:us, seine verbundenen Unternehmen, ein autorisierter omni:us-Partner oder der Lizenzgeber einer Komponente, die Ihnen im Rahmen dieses EULAs zur Verfügung gestellt wird, Ihnen gegenüber unter keinen Umständen für beiläufig entstandene Schäden oder Folgeschäden, einschließlich entgangener Gewinne oder entgangener Einsparungen, die sich aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung der Programme oder einer Komponente ergeben, selbst wenn omni:us, seine verbundenen Unternehmen, ein autorisierter Partner und/oder der Lizenzgeber auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. In keinem Fall übersteigt die Haftung von omni:us oder seinen verbundenen Unternehmen, die Haftung eines autorisierten Vertriebspartners oder die Haftung des Lizenzgebers einer Komponente, die Ihnen unter diesem EULA zur Verfügung gestellt wird, den Betrag, den Sie innerhalb eines Jahres unter diesem EULA für das Abonnement an omni:us gezahlt haben.
- Exportkontrolle. Wie von den Gesetzen der Vereinigten Staaten und anderer Länder gefordert, sichern Sie zu und gewährleisten, dass Sie (a) Ihnen bewusst ist, dass die Programme und ihre Komponenten den Exportkontrollen gemäß den Export Administration Regulations („EAR“) des U.S. Commerce Department unterliegen können; (b) Sie sich nicht in einem verbotenen Zielland gemäß den EAR- oder S. Sanktionsbestimmungen (derzeit Kuba, Iran, Nordkorea, Sudan, Syrien und die Krim-Region der Ukraine, Änderungen vorbehalten, wie von der US-Regierung bekannt gegeben); (c) die Programme nicht exportieren, reexportieren oder an einen verbotenen Bestimmungsort, an Personen oder Einrichtungen, die auf der „U.S. Bureau of Industry and Security Denied Parties List“ oder „Entity List“ oder der „U.S. Office of Foreign Assets Control-Liste der Specially Designated Nationals and Blocked Persons oder in ähnlichen, von anderen Ländern geführten Listen aufgeführten Personen oder Einrichtungen ohne die erforderliche(n) Exportlizenz(en) oder -genehmigung(en); (d) die Programme nicht für die Verwendung in Verbindung mit nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen, Raketentechnologie oder militärischen Endverwendungen, die durch ein anwendbares Waffenembargo verboten sind, verwenden oder übertragen, es sei denn, dies wird von der zuständigen Regierungsbehörde durch eine Verordnung oder eine spezielle Lizenz genehmigt; (e) verstehen und erklären sich damit einverstanden, dass Sie, wenn Sie sich in den Vereinigten Staaten befinden und die Programme an berechtigte Endbenutzer exportieren oder übertragen, in dem Umfang, der gemäß EAR Abschnitt 740. 17(e), halbjährliche Berichte an das Bureau of Industry and Security des Handelsministeriums einreichen, die den Namen und die Adresse (einschließlich des Landes) jedes Übertragungsempfängers enthalten; und (f) verstehen, dass Länder, einschließlich der Vereinigten Staaten, den Import, die Verwendung oder den Export von Verschlüsselungsprodukten (zu denen die Programme und die Komponenten gehören können) einschränken können, und stimmen zu, dass Sie allein für die Einhaltung solcher Import-, Verwendungs- oder Exportbeschränkungen verantwortlich sind.
- Programme von Drittanbietern. omni:us kann Softwareprogramme von Drittanbietern mit den Programmen vertreiben, die nicht Teil der Programme sind. Diese Softwareprogramme von Drittanbietern sind nicht erforderlich, um die Programme auszuführen, werden Ihnen als Annehmlichkeit zur Verfügung gestellt und unterliegen ihren eigenen Lizenzbedingungen. Die Lizenzbedingungen sind entweder den Drittanbieter-Softwareprogrammen beigefügt oder können unter http://www.omnius.com. eingesehen werden. Wenn Sie den geltenden Lizenzbedingungen für die Drittanbieter-Softwareprogramme nicht zustimmen, dürfen Sie diese nicht installieren. Wenn Sie die Drittanbieter-Softwareprogramme auf mehr als einem System installieren oder die Drittanbieter-Softwareprogramme an eine andere Partei übertragen möchten, müssen Sie sich an den Lizenzgeber der betreffenden Drittanbieter-Softwareprogramme wenden.
- Allgemeines. Sollte eine Bestimmung dieser EULA nicht durchsetzbar sein, so wird die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Alle Ansprüche, Streitigkeiten oder Auseinandersetzungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser EULA ergeben, unterliegen den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Die Rechte und Pflichten der Parteien dieses EULAs unterliegen nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Im Übrigen bleiben alle anderen Bestimmungen des Vertrages unberührt.